Corona Virus - Hilfen für Ihr Unternehmen (Stand Sonntag, 15. März 2020)
Autor: Dr. Andreas Möhlenkamp, LL.M. corp. restruc.
Betriebsmittelförderungen zur Deckung laufender Kosten denkbar
Nach dem umfassenden Maßnahmenpaket der Bundesregierung von Freitag, dem 13. März (vgl. Beitrag News Stand 13.3.2020 auf dieser Seite), werden weitere staatliche Hilfen für Unternehmen diskutiert. Betriebsmittelförderungen sollen möglich sein, wenn Unternehmen zeigen können, dass ihre Geschäfte durch das Coronavirus oder durch staatliche Maßnahmen dazu zurückgegangen sind und die laufenden Fix-Kosten trotz sonstiger zumutbarer Maßnahmen nicht gedeckt sind.
Die Fördermaßnahmen würden nach aktuellem Stand zwar die Verbindlichkeiten der Unternehmen erhöhen. Die zukünftige Zahlungsfähigkeit der Unternehmen würde aber kaum belastet, sofern die Zuschüsse langfristig und zinsfrei gewährt werden. Eine insolvenzrechtliche Überschudung würde vermieden, weil eine positive Fortführungsprognose die Überschuldung abwendet. Es kommt nun also vor allem darauf an, dass Unternehmen ihre Zahlungsfähigkeit sichern, auch, indem sie die staatlichen Förderangebote nutzen.
Die zusätzlichen Mittel sollen über die Förderbank KfW bereitgestellt und über die Banken abrufbar werden.
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