
Vom Hochwasser geschädigte Betriebe bis 31.10.2021 von Insolvenzantragspflicht ausgenommen
Betriebe, die aufgrund der Flutkatastrophe von Mitte Juli in ihrer Existenz bedroht sind, müssen bis zum 31.10.2021 keinen Insolvenzantrag stellen. Damit will die Bundesregierung Rechtssicherheit schaffen. Die Betriebe sollen Zeit gewinnen, um die Folgen des Hochwassers abmildern zu können, etwa durch öffentliche Hilfen, Versicherungen oder Zins- und Tilgungsaussetzungen. Es wurde ein Aufbaufonds in Höhe von 30 Mrd. Euro eingerichtet.
Auch während der Corona-Pandemie wurde die Insolvenzantragspflicht bundesweit ausgesetzt. Das war strukturpolitisch nachvollziehbar, aber wegen des Umfangs der Hilfen und der Dauer der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ordnungspolitisch zweifelhaft (vgl. Möhlenkamp, Neues Sanierungs- und Insolvenzrecht - StaRUG und SanInsFoG ordnungspolitisch betrachtet, in: FIW (Hrsg.), Schwerpunkte 2020, FIW-Schriftenreihe Band 270, S. 71 ff.).
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